Die Zweckvereinbarung zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld und dem Abwasserzweckverband Lechfeld wurde im Amtsblatt Nr. 29 des Landkreises Augsburg vom 20.07.2022 gemäß Art. 24 Abs. 1 KommZG bekannt gemacht.
Die Verbandsmitglieder werden gebeten, auf die Veröffentlichung, in ortsüblicher Form hinzuweisen (Art. 24 Abs. 2 KommZG).