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Wofür ist der Abwasserzweckverband Lechfeld zuständig?
Wie unglaublich viel Wasser wird täglich gefördert, verbraucht und wieder aufbereitet?
Und welcher Aufwand wird betrieben, um stets eine hervorragende Wasserqualität garantieren zu können?
Erfahren Sie mehr im Video oder unter Kreislauf des Wassers.
Zu den Mitgliedsgemeinden des Abwasserzweckverbands Lechfeld gehören:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Der Abwasserzweckverband Lechfeld hat sich unter der Zielsetzung des Erkennens von Verbesserungsmöglichkeiten in der Energieeffizienz und der Analyse von Energieeinsparungsmöglichkeiten im Bereich der Abwasserbehandlung erfolgreich um die Aufnahme in das Projekt „Potenzialstudie Abwasserbehandlungsanlagen“ des Förderprogramms der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums beworben. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums wird über den Projektträger Jülich das Projekt „Potenzialstudie für die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Lechfeld“ zu 50 % gefördert.
Die Anlagen zur Abwasserbehandlung zählen zu den größten Energieverbrauchern im kommunalen Bereich. Somit lässt sich hier durch die Optimierung der Energiebilanz der Ausstoß klimarelevanter Emissionen mindern und folglich ein großer Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten.
Die Energieeffizienz einer Kläranlage kann sowohl durch Senkung des Energieverbrauchs als auch durch verstärkte Eigenenergieproduktion gesteigert werden. Maßnahmen auf der Verbraucherseite betreffen hauptsächlich den Sauerstoffeintrag und die Umwälzung in der Belebung und die Energieeffizienz der Pumpwerke. Die Steigerung der Energieerzeugung setzt bei der anaeroben Stabilisierung (Faulung) des anfallenden Klärschlamms und der Verwertung des als Nebenprodukt entstehenden Faulgases an. Zusätzlich kommt hier die Nutzung von Solarenergie in Frage.
Zielsetzung der Potenzialstudie ist es, eine Entscheidungsgrundlage und ein strategisches Planungsinstrument zu entwickeln, mit denen die Treibhausgasemissionen und Energiekosten der Abwasserbehandlung nachhaltig gesenkt und optimiert werden können. Hierzu wird die energetische Situation der Kläranlage Lechfeld anhand von Betriebs- und Messdaten analysiert und auf dieser Grundlage Vorschläge für die Optimierung ineffizienter Prozesse dargestellt. Neben der Bestandsanalyse und der Erstellung von Energie- und C02-Bilanzen wird ein Maßnahmenkatalog mit den Konzepten zur Effizienzsteigerung ausgearbeitet.
Titel des Vorhabens: KSI: Potenzialstudie für die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Lechfeld
Laufzeit: 01.09.2019 – 31.08.2020
Beteiligte Partner: Schneider-Leibner Ingenieurgesellschaft mbH
Förderkennzeichen: 03K12356
Gesamtvolumen: 22.848 € (davon 50%ige Förderung durch das Bundesumweltministerium)
Weitere ausführliche Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative erhalten Sie auf folgenden Websites:
Bundesumweltministeriums (BMUB): https://www.klimaschutz.de
Projektträger Jülich: https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen
Legende zum Bild: Kläranlage Oberottmarshausen
Verbraucher können jede Menge tun, um das Abwasser (Schmutzwasser) frei von Abfällen zu halten und die Notwendigkeit aufwendiger Reinigungsverfahren in den Kläranlagen zu verringern:
Medikamentenreste dürfen nie in der Toilette entsorgt, sondern müssen in den Restmüll gegeben werden. Manche Apotheken nehmen sie aus Kulanz zurück. In einigen Kommunen werden sie an Sammelstellen oder in Recyclinghöfen angenommen.
Auch Speiseöl und Essensreste gehören nicht in die Toilette. Speisereste ziehen Ratten an, Öle und Fette verstopfen auf Dauer die Rohre und sind nur schwer aus dem Abwasser zu entfernen.
Zigarettenkippen und Katzenstreu haben ebenfalls nichts in die Toilette zu suchen. Letzteres nimmt Flüssigkeit auf und wird steinhart, was auch zu Verstopfungen führt.
Auch Schminke, Hygieneartikel, Kondome und Windeln dürfen nicht in der Toilette entsorgt werden. Neben der Verstopfungsgefahr bringen sie jede Menge Mikroplastik ins Abwasser ein. Insgesamt landen hierzulande jährlich 48.000 Tonnen Mikroplastik im Abwasser.
Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist es grundsätzlich verboten, Abfälle über das Abwasser, also über Toilette oder den Ausguss, zu entsorgen.
In die Toilette gehören nur das „große und kleine Geschäft“, Toilettenpapier und Putz-Wischwasser. Dieses sollte übrigens nicht in den Straßengully geschüttet werden, denn von dort fließt es über das Trennsystem der Regenkanalisation und damit in das Grundwasser und in die Gewässer.
Am 8.April 1974 fand im Landratsamt Augsburg die Gründungsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Lechfeldgemeinden statt. Zu diesem Zweckverband hatten sich aus dem Landkreis Augsburg die Gemeinden Untermeitingen, Klosterlechfeld, Graben, Kleinaitingen und Oberottmarshausen sowie aus dem Landkreis Landsberg die Gemeinden Hurlach und Obermeitingen zusammengeschlossen.
Mit Schreiben vom 25. Januar 1974 hatte die Regierung von Schwaben die Verbandssatzung genehmigt und mit deren Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 4 am 1. Februar 1974 war der Zweckverband gegründet. Im Juli 1974 wurde mit der Planung des Verbandskanales und ein Jahr später mit dem Vorentwurf für eine Kläranlage begonnen.
Die im Landkreis Augsburg liegenden Mitgliedsgemeinden hatten, bis auf die Gemeinde Klosterlechfeld, ihre Ortskanalisationen größtenteils durchgeführt und waren an eigene Erdbeckenkläranlagen angeschlossen. In den Gemeinden Obermeitingen und Hurlach waren lediglich entsprechende Planungen vorhanden. Deshalb wollte man zunächst diese beiden Gemeinden mit einem Kanal an die vorhandenen Erdbeckenanlagen anschließen.
Mit der Zusage eines zinsverbilligten Darlehens in Höhe von 330.000 DM wurde im März 1978 als erster Bauabschnitt der Kanal zwischen Untermeitingen und Obermeitingen begonnen. Die Baukosten beliefen sich auf 50.000 DM.
Im September 1979 begann der zweite Bauabschnitt, in welchem die Kanäle von Obermeitingen nach Hurlach und von Untermeitingen nach Graben gebaut wurden. Dadurch war der gesamte südliche Bereich des Verbandes an die Erdbeckenanlage der Gemeinde Graben angeschlossen. Die Kosten für den zweiten Bauabschnitt beliefen sich auf 3 Millionen DM und mussten vom Verband vorfinanziert werden.
Als Bauabschnitt III wurden die noch zu bauenden Verbandskanäle von Klostertechfeld über Lagerlechfeld, Graben, Kleinaitingen und Oberottmarshausen, sowie der Auslaufkanal zum Lech und die Kläranlage selbst zusammengefasst. Die Gesamtkosten wurden mit 20.885.000 DM veranschlagt.
Zu Beginn des Jahres 1984 beauftragte der Verband ein Ingenieurbüro mit der Planung der restlichen Kanäle und der Kläranlage. Gleichzeitig wurden auch die Verhandlungen mit der Bundeswehr abgeschlossen, welche sich ebenfalls an der Kläranlage anschließen wollte.
Im Frühjahr 1985 wurden die Bauanträge für die Kläranlage eingereicht und mit Bescheid vom 14. August 1985 wurde die baurechtliche Genehmigung erteilt. Im September konnten die Aufträge für die Bauhauptarbeiten, die maschinentechnische Ausrüstung, die Pumpentechnik und die Faulraumausrüstung der Kläranlage erteilt werden. Nach 2-jähriger Bauzeit wurde die Kläranlage am 18. Dezember 1987 in Betrieb genommen.
Schulstraße 60
86836 Klosterlechfeld
Hergetterfeld 1
86507 Oberottmarshausen
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