Verbraucher können jede Menge tun, um das Abwasser (Schmutzwasser) frei von Abfällen zu halten und die Notwendigkeit aufwendiger Reinigungsverfahren in den Kläranlagen zu verringern:
Medikamentenreste dürfen nie in der Toilette entsorgt, sondern müssen in den Restmüll gegeben werden. Manche Apotheken nehmen sie aus Kulanz zurück. In einigen Kommunen werden sie an Sammelstellen oder in Recyclinghöfen angenommen.
Auch Speiseöl und Essensreste gehören nicht in die Toilette. Speisereste ziehen Ratten an, Öle und Fette verstopfen auf Dauer die Rohre und sind nur schwer aus dem Abwasser zu entfernen.
Zigarettenkippen und Katzenstreu haben ebenfalls nichts in die Toilette zu suchen. Letzteres nimmt Flüssigkeit auf und wird steinhart, was auch zu Verstopfungen führt.
Auch Schminke, Hygieneartikel, Kondome und Windeln dürfen nicht in der Toilette entsorgt werden. Neben der Verstopfungsgefahr bringen sie jede Menge Mikroplastik ins Abwasser ein. Insgesamt landen hierzulande jährlich 48.000 Tonnen Mikroplastik im Abwasser.
Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist es grundsätzlich verboten, Abfälle über das Abwasser, also über Toilette oder den Ausguss, zu entsorgen.
In die Toilette gehören nur das „große und kleine Geschäft“, Toilettenpapier und Putz-Wischwasser. Dieses sollte übrigens nicht in den Straßengully geschüttet werden, denn von dort fließt es über das Trennsystem der Regenkanalisation und damit in das Grundwasser und in die Gewässer.
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