Trinkwasser ist unser am besten überwachtes Lebensmittel.
In der Trinkwasserverordnung wird vorgeschrieben, welche Inhaltsstoffe (z. B. Arsen, Nitrat, Pestizide usw.) im Trinkwasser maximal enthalten sein dürfen.
Hauptaugenmerk liegt dabei auf eventuell bakteriologischen Verunreinigungen, welche in früheren Zeiten zu den gefürchteten Epidemien (Ruhr, Cholera, Typhus usw.) führten. Das zu untersuchende Wasser wird dabei auf Nährboden aufgebraucht und über einen vorgeschriebenen Zeitraum mit 22 bzw. 36 Grad bebrütet. Nach Ablauf eines vorgegebenen Zeitraums darf eine festgelegte Kolonienzahl nicht überschritten sein. Gefährliche Bakterien, wie z. B. coliforme Keime, dürfen überhaupt nicht nachweisbar sein.
Derartige Untersuchungen können nur staatlich zertifizierte Labors durchführen. Alle Untersuchungsergebnisse werden direkt an die zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet.