Wenn im Haus kein Wasser entnommen wird, müssen alle Rädchen stillstehen. Fall sich die Rädchen weiterdrehen, überprüfen Sie, ob in der Hausinstallation eine Leckstelle vorhanden ist. Häufig führt ein defektes Überdruckventil oder eine kaputte Gartenwasserleitung zu erheblichen Wasserverlusten.
So haben Sie einen Überblick über Ihren Wasserverbrauch.
Das spart eine Menge Wasser, denn die Wassermenge für ein Vollbad reicht für 3 x 3 Minuten prickelndes Duschen.
Wasser sparen anstatt minutenlang Trinkwasser ungenutzt in den Ausguss laufen lassen.
Ein tropfender Wasserhahn und eine undichte Toilettenspülung können übers Jahr gerechnet sehr viel Wasser kosten. Deshalb: kaputte Dichtungen austauschen!
Sie machen Schluss mit dem verschwenderischen Hin und Her beim Mischen von kaltem und warmem Wasser.
Die Spartaste für "kleine Geschäfte" hilft Wasser bei einem der größten Wasserschlucker - der Toilette - zu sparen.
Setzen Sie die Wasch- und Spülmaschine nur voll beladen in Betrieb.
Grundsätzlich muss jedes Grundstück/Haus im Versorgungsgebiet des Wasserzweckverbandes Lechfeld, in dem Wasser verbraucht wird, einen eigenen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsleitung haben (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Wasserabgabesatzung, WAS).
Der Begriff Grundstück ist in § 2 Abs. 1 WAS wie folgt definiert:
„Grundstück im Sinne dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende und einem gemeinsamen Zweck dienende Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinne des Grundbuchrechtes handelt. Rechtlich verbindliche planerische Festlegungen sind zu berücksichtigen.“
Daraus folgt, dass Häuser mit mehreren getrennten Wohnungen nur mit einem Anschluss versorgt werden. Es bleibt dem Eigentümer oder
dessen Installateur überlassen, die Verteilung sicherzustellen. Die laufenden Gebührenabrechnungen erfolgt nur über den Hauptzähler des Verbandes.
Alle Arbeiten an den Versorgungsleitungen des Verbandes, auch innerhalb Ihres Grundstückes, dürfen nur vom Verband oder durch eine vom Verband beauftragte Firma durchgeführt werden!
Erst nach der Wasseruhr können Sie oder der von Ihnen beauftragte Installateur selbst tätig werden. Die Hausinstallation ist nach den einschlägigen technischen Richtlinien, insbesondere der DIN 1988 Teil 1 – 8, DIN 19630, DIN 4067 und DIN 4046 zu erstellen.
Falls Sie den Einbau einer Regenwasseranlage beabsichtigen, ist dies dem Verband unbedingt schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall müssen Sie uns benachrichtigen, wenn die Anlage fertiggestellt ist und von uns abgenommen werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Anlage abgenommen werden muss, bevor die Rohre verputzt werden! Ein Termin kann kurzfristig telefonisch vereinbart werden.
Nach Erwerb Ihres Baugrundstückes erhebt der Wasserzweckverband Lechfeld einen Herstellungsbeitrag. Dies ist Ihr Beitrag für die Gesamtwasser-Versorgungsanlage (Wasserwerk, Hauptnetz usw.). Dieser Herstellungsbeitrag errechnet sich aus der Grundstücksgröße und der zulässigen Geschossflächenzahl. Diese wird von der Gemeinde im Bebauungsplan festgelegt. Oft ist dieser Herstellungsbeitrag bereits von der Gemeinde im Grundstückspreis eingerechnet, so dass der Verband direkt mit der Gemeinde abrechnet. Für diesen Herstellungsbeitrag erhalten Sie einen Wasseranschluss bis an Ihre Grundstücksgrenze.
Im Rahmen der Verlegung von Hauptleitungen in einem neuen Baugebiet, wird eine Grundstücksanschluss-Leitung (im Normalfall mit der Nennweite 1 1/4 Zoll entspricht DN 32 mm) bis etwa in Höhe des Kanal-Revisionsschachtes verlegt. Sollten Sie den Bau eines Mehrfamilienhauses (mehr als 4 Wohnungen) oder eines Gewerbebetriebes planen, so dass ein größerer Anschluss erforderlich ist, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Verband Kontakt auf.
Falls von Ihnen bis dahin keine besonderen Wünsche geäußert wurden, wird die Leitung ca. 1,50 Meter rechts oder links neben den Revisionsschacht verlegt. Die Kosten für diese Leitung, innerhalb Ihres Grundstückes, werden an Sie verrechnet, falls in Ihrem Kaufvertrag mit der Gemeinde keine andere Regelung getroffen ist.
Zu Beginn Ihres Bauvorhabens benötigen Sie häufig einen Bauwasseranschluss. Sie können den Anschluss in der Geschäftsstelle des Verbandes beantragen. Es reicht auch aus, wenn Sie das entsprechende Formular (siehe eigene Seite) ausdrucken, ausfüllen und an den Verband senden. Der Antrag muss unbedingt vom Bauherren (Grundstückseigentümer) unterschrieben werden. Beachten Sie bitte, dass der Antrag mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Termin beim Verband vorliegen muss. Die Kosten für die Errichtung des Bauwasseranschlusses werden in jedem Fall an Sie verrechnet. Ab dem Tag der Erstellung des Bauwasseranschlusses bis zum Einbau der Wasseruhr wird täglich ein Kubikmeter Wasser zu den aktuellen Gebührensätzen in Rechnung gestellt. Für den Bauwasserbezug erhalten Sie einen eigenen Bescheid.
Sobald die Wasseruhr frostsicher eingebaut werden kann, können Sie die Verlegung des Hausanschlusses bis zur Wasseruhr beantragen. Auch dieses Formular können Sie ausdrucken, ausfüllen und an den Verband senden. Beachten Sie hierbei wieder, dass der Antrag mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Termin dem Verband vorgelegt werden muss.
Der Verband beauftragt dann eine Vertragsfirma mit der Erstellung Ihres Hausanschlusses. Die Firma nimmt vor Baubeginn mit Ihnen Kontakt auf und klärt die Einzelheiten ab. In der Regel erstellt die Firma auch den Mauerdurchbruch und setzt die Wanddurchführung ein. Der Wasserzähleranschluss-Bügel wird an der Wand befestigt und der Wasserzähler wird eingebaut. Die Wasseruhr darf nicht in Öllager-oder sonstigen Räumen, in denen wassergefährdende Stoffe lagern, installiert werden.
Über die bei Erstellung des Hausanschlusses erbrachten Leistungen erhalten Sie einen Bescheid zur Kostenerstattung. Der Verband hat für die Erstellung von Hausanschluss-Leitungen keine Pauschalen. Es werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet. Nachdem diese im Vorfeld nicht eindeutig bestimmt werden können (unterschiedliche Längen der Anschlüsse), sind Voraussagen über die entstehenden Kosten nicht möglich.
Bei der Trassenfestlegung für die Wasserleitung beachten Sie bitte folgende Punkte:
Die Hausinstallation ist nach den einschlägigen technischen Richtlinien, insbesondere der DIN 1988 Teil 1 – 8, DIN 19630, DIN 4067 und DIN
4046 zu erstellen.
Der Einbau eines Druckmindereres wird ab einem Nenndruck von über 4 bar empfohlen und ist ab einem Nenndruck von über 6 bar notwendig. Der Verband empfiehlt den Einbau eines Feinfilters sowie eines Druckminderers bei jedem Bauvorhaben, da Druckschwankungen nie ausgeschlossen werden können. Dies ist von Ihnen zu veranlassen.
Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass das Überdruckventil nicht verbaut wird. Die Erfahrung zeigt, dass Überdruckventile häufig nach einigen Jahren undicht werden und es, falls dies nicht erkannt wird, zu erheblichen Wasserverlusten kommen kann. Da dieser Wasserverlust über die Wasseruhr erfasst wird, entstehen oftmals vermeidbare Kosten.
Sie planen z. B. den Abbruch eines alten Gebäudes mit nachfolgendem Neubau oder die Teilung eines Grundstücks und den bau eines zusätzlichen Gebäudes. Aufgrund der Verschiedeneit der möglichen Fälle bitten wir Sie, in diesen Fällen rechzeitig, am besten bereits bei Einreichung des Bauantrags, Kontakt mit dem Verband aufzunehmen.
Schulstraße 60
86836 Klosterlechfeld
Hergetterfeld 1
86507 Oberottmarshausen